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Download Vollmacht-PDF

Verlieren Sie keine Zeit! Damit wir direkt für Sie tätig werden dürfen, erteilen Sie uns die Vollmacht zur Mandatsübernahme, die Sie nachstehend als PDF-Datei zum Download finden. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene entsprechende Dokument an unsere Kanzlei oder bringen es zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit. Vielen Dank!

Vollmachterteilung für Mandatsübernahme


FAQ

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Der richtige Rechtsanwalt verfügt über spezifisches Wissen und spezielle Fähigkeiten auf seinem Fachgebiet, die er zur Vermeidung von Strafe, Punkten und Fahrverbot nutzen kann. Darüber hinaus erhält nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht und kann überprüfen, ob ein Vorwurf zutreffend ist oder die verhängten Sanktionen angemessen sind. Schweige- und Akteneinsichtsrecht stellen das Kernstück der Verteidigung dar. Diese basieren auf verschiedenen rechtsstaatlichen Prinzipien. Nur wer den Vorwurf kennt und weiß, worauf dieser beruht und durch welche Beweismittel er gestützt werden soll, kann sich effektiv und erfolgreich verteidigen.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Sofern Sie beabsichtigen, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, sollte ein Rechtsanwalt so früh wie möglich eingeschaltet werden, da die zentralen Weichenstellungen oft zu Beginn eines behördlichen Verfahrens erfolgen. Eine leichtfertige Äußerung kann einen fatalen Fehler darstellen, der im weiteren Verfahrensverlauf nicht wieder gut zu machen ist. Ist beispielsweise der Justiz der Fahrer zur Tatzeit nicht bekannt, kann man sich mit der Angabe, das Auto zur fraglichen Zeit geführt zu haben, zum Beweismittel gegen sich selbst machen.

Brauche ich einen Spezialisten für Verkehrsstrafrecht/Bußgeldsachen?

Ja. Nachdem die einzelnen Rechtsgebiete wie z.B. Arbeits-, Miet- oder Verwaltungsrecht immer komplexer geworden sind, hat auch die Anwaltschaft den Bedarf und die Notwendigkeit der Ausrichtung auf bestimmte Fachgebiete erkannt. Aber selbst innerhalb dieser Fachgebiete müssen Einzelpersonen und Wirtschaftsunternehmen kompetenten rechtlichen Rat von Spezialisten und Experten auf genau dem Gebiet erwarten, dem ihr Problem zuzuordnen ist. So kann selbst innerhalb des Strafrechts der Spezialisierung der Strafverfolgungsorgane – Polizeibehörden bilden Sonderkommissionen, Staatsanwaltschaften richten Verkehrsabteilungen ein oder etablieren Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts- und Umweltstrafsachen – nur mit einer Spezialisierung im Bereich der Verteidigung begegnet werden. Sie brauchen einen in Verkehrsstraf-, ordnungswidrigkeitenverfahren und Fahrerlaubnisangelegenheiten versierten Rechtsanwalt! Sie benötigen keinen Allgemeinanwalt und auch keinen Anwalt, der auf dem Gebiet des Verkehrs(zivil)rechts tätig ist. Sie brauchen einen erfahrenen Strafverteidiger, der zudem Kenntnisse über die verfahrensgegenständliche Materie besitzt.

Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?

Zunächst sollten Sie eine Umfrage im Freundes- und Bekanntenkreis machen, ob jemand gute Erfahrungen mit einem bestimmten Rechtsanwalt gemacht hat. Rufen Sie international tätige Law Firms an und erkundigen sich nach einem Spezialisten auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- oder Bußgeldrechts. Die nahezu ausschließlich im Bereich des Wirtschafts(zivil)rechts tätigen Kanzleien unterhalten meist kein eigenes Strafrechtsdezernat, kennen aber entsprechende Kollegen. Recherchieren Sie im Internet. Unter verkehrsanwaelte.de, anwaltauskunft.de (über 60.000 Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins) oder anwalt-suchservice.de können Sie nach „Fachanwälten für Strafrecht“ und Tätigkeitsschwerpunkt „Straf- und Strafverfahrensrecht“ in Ihrer Nähe suchen. Problem: Einträge erfolgten nicht aufgrund Bewertungen Dritter, sondern wurden von den Teilnehmern selbst bestimmt. Haben Sie in Frage kommende Rechtsanwälte identifiziert, besuchen Sie deren Homepages und schauen nach Qualifikationen wie einschlägigen Veröffentlichungen, Dozenten- und Verbandstätigkeiten. Machen Sie sich ein persönliches Bild vom Anwalt und dessen Kanzlei. Vereinbaren Sie einen Termin zu einer Erstberatung. Schildern Sie dem Rechtsanwalt Ihren Fall und lassen sich über dessen Erfahrung mit derartigen Verfahren berichten: Hat sich der Rechtsanwalt auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert? Wie oft hat er in diesem Bereich mit welchen Ergebnissen verteidigt?

Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden. Der Anwaltsvertrag ist an keine Form gebunden. Regelmäßig kommt der Anwaltsvertrag durch Unterzeichnung eines Formulars zustande, wodurch der Mandant dem Rechtsanwalt Vollmacht zu dessen Verteidigung und Vertretung erteilt. Diese Vollmacht muss dem Anwalt nicht im Original vorliegen. Eine Übersendung an den Rechtsanwalt per eMail oder Telefax ist ausreichend.

Wo ist der Rechtsanwaltsvertrag geregelt?

Die Regelungen des Anwaltsvertrags sind über verschiedene Vorschriften und Gesetze verteilt. Der Anwaltsvertrag stellt einen so genannten entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag dar. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), vor allem in den §§ 675 ff. sowie den §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 BGB geregelt. Ergänzend sind die berufsrechtlichen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsanordnung (BRAO) hinzuzunehmen. Im § 43a BRAO sind etwa die Verschwiegenheitsverpflichtung sowie das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen festgelegt. Die Regelungen zur Vergütung finden sich demgegenüber einerseits in § 49b BRAO und hinsichtlich der genauen Höhen und Berechnungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Was kostet ein Rechtsanwalt?

Rechtsanwälte rechnen ein Mandat entweder auf der Grundlage des in Deutschland geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab oder schließen mit dem Mandanten regelmäßig über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütungsvereinbarungen ab. Im Zivilrecht richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert, den der Streit für den Mandanten hat (so genannter Gegenstands- beziehungsweise Streitwert). In Bußgeld- und Strafsachen werden dem Rechtsanwalt dessen einzelne Tätigkeiten (im außergerichtlichen Verfahren gegenüber Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft, im gerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht oder der Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Gericht) vergütet. Für jeden Gebührentatbestand existieren so genannte Gebührenrahmen, innerhalb denen der Rechtsanwalt seine Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit und Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten bestimmt. Sofern zwischen Mandant und Rechtsanwalt keine besonderen Vereinbarungen bestehen, kostet daher die anwaltliche Tätigkeit bei jedem Rechtsanwalt in Deutschland in etwa das gleiche. Sofern Rechtsanwälte über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütungsvereinbarungen abschließen, geschieht dies in Verkehrsstrafsachen zumeist pauschal für außergerichtliche und Tätigkeit in der Hauptverhandlung.

Kostet es etwas, wenn ich den Rechtsanwalt nur mal was frage?

In § 34 Absatz 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist geregelt, dass der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhält. Fragen Sie den Anwalt, ob und was sein Rat oder seine Auskunft in einem Telefon- oder persönlichen Gespräch kostet. Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, kommt diese für die Anwaltsvergütung auf.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt?

Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, zahlt diese die Vergütung des Rechtsanwalts regelmäßig auf der Grundlage des in Deutschland geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für Sie – abzüglich etwaig zwischen Ihnen und der Versicherung für jeden Fall vereinbarter Selbstbeteiligung in Höhe von regelmäßig 50 bis € 250 Euro. In Verkehrsordnungswidrigkeiten/Bußgeldsachen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug leistet die Rechtsschutzversicherung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Bei Verkehrsstraftaten (zum Beispiel Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung) gewährt die Verkehrsrechtsschutzversicherung stets Kostenschutz; dieser erlischt allerdings rückwirkend, sofern es zu einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung kommt. Versicherungsschutz für Vorsatztaten besteht grundsätzlich nicht. Werden Sie von dem Ihnen gemachten Vorwurf von einem Gericht in der Hauptverhandlung freigesprochen, erstattet die Staatskasse die Vergütung des Rechtsanwalts auf der Grundlage des RVG.

Wie erfahre ich, ob meine Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt bezahlt?

Entweder Sie klären vor Mandatserteilung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung durch zum Beispiel telefonische Nachfrage unter Nennung Ihrer Rechtsschutzversicherungsnummer, ob und in welcher Höhe diese Kosten übernimmt. Oder Sie überlassen es dem Rechtsanwalt, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Bestätigung der Übernahme von Kostenschutz zu bitten.

Wann muss ich einen Rechtsanwalt bezahlen?

Entweder übersendet der Rechtsanwalt nach Mandatserteilung eine Kostennote über einen angemessenen Vorschuss oder beziffert die vereinbarte Vergütung. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, erbittet der Rechtsanwalt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Bestätigung der Übernahme von Kostenschutz und Zurverfügungstellung eines angemessenen Vorschusses. Sobald die Angelegenheit erledigt ist, erfolgt die abschließende Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung.

Ich bin mit meinem Rechtsanwalt unzufrieden? Kann ich den Anwalt im laufenden Verfahren wechseln?

Ja. Das Mandatsverhältnis können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Ihre einseitige Erklärung gegenüber dem Rechtsanwalt beenden. Regelmäßig hat der Anwalt einen Anspruch auf die bis zur Beendigung seiner Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallenen Gebühren. Hierdurch erfahren Sie auch keine Nachteile bei der Justiz.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Diese sind in den überwiegenden Fällen unbestimmbar. Natürlich kann Ihnen ein erfahrender Rechtsanwalt schildern, welche Beweise die Justiz benötigt, um den Tatvorwurf zu belegen, welche Fallstricke es gibt und wie der Verfahrenslauf regelmäßig ist. In Bußgeldsachen zum Beispiel kommt es nicht selten vor, dass das Verfahren bereits nach Verteidigungsanzeige und Antrag auf Akteneinsicht eingestellt wird; die Gründe hierfür sind unbekannt. In strafrechtlichen Angelegenheiten kann lediglich die Mitteilung gegenüber der Justiz, keine Angaben machen zu werden, zur Verfahrensbeendigung führen. Aber natürlich kommt es auch vor, dass der Anwalt nach Prüfung der materiellen und formellen Voraussetzungen empfiehlt, einen etwaigen Bußgeldbescheid und dessen Rechtsfolgen zu akzeptieren. Es wäre naiv, anzunehmen, ein guter Anwalt pauke einen immer raus. Entscheidend ist, nichts unversucht gelassen zu haben, Strafe, Punkte und Fahrverbot abzuwehren.

Stimmt es, dass 80% aller Geschwindigkeitsmessungen falsch sind?

Nein. Die Chance, dass man die Fehlerhaftigkeit einer Messung nachweisen kann und deswegen freigesprochen wird, ist geringer als allgemein angenommen. Zunächst werden die Vorschriften durch die Messbeamten in den meisten Fällen eingehalten. Schließlich obliegt es der Bußgeldstelle, ob sie dem Vorbringen des Rechtsanwalts folgt und später der freien Beweiswürdigung des Richters, ob dieser aufgrund der Beweisaufnahme der Ansicht ist, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Hin und wieder zu kommt es zwar zu Fehlern während einer Messung, beispielsweise weil Messgeräte mit einer veralteten Software betrieben werden. Sobald der Fehler bekannt wird, schaffen die mit der Messung befassten Behörden in der Regel sofort Abhilfe. Gleichwohl ist es empfehlenswert, die Ordnungsmäßigkeit einer Messung, ob Geschwindigkeits- oder Abstandsvorwurf, stets kritisch zu überprüfen. Zum einen könnte die Messung tatsächlich fehlerhaft sein (schließlich wird ja alles irgendwann zum ersten Mal festgestellt), zum anderen kann es auch aus taktischen Gründen hilfreich sein, sich mit der gegenständlichen Messung auseinanderzusetzen. Durch das Anfordern von weiteren, in der Bußgeldakte nicht enthaltenen Beweismitteln, kann das Verfahren vor der Bußgeldstelle so nämlich „in die Länge gezogen“ und gegebenenfalls eine Verjährung des Verfahrens erreicht werden. Weiterhin bietet eine (wenn auch nur geringfügige und letztlich auf die drohende Sanktion keinen Einfluss nehmende) fehlerhafte Messung oftmals einen Einstieg in eine Verständigung gegenüber der Bußgeldstelle oder dem Gericht, um ein Absehen von einem Fahrverbot oder dessen Reduzierung, eine Reduzierung der Geldbuße oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Bestehen Zweifel darüber, ob eine Messung ordnungsgemäß erfolgt ist, bietet sich an, einen Sachverständigen zur Überprüfung der gegenständlichen Messung zu beauftragen. Die Kosten für einen Sachverständigengutachten werden in der Regel von einer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen.

Lohnt es sich überhaupt, gegen den Vorwurf vorzugehen, es geht doch nur um einen Punkt?

Ja. Zum einen kommt es letztlich nicht selten zu Verfahrenseinstellungen oder wesentlichen Abmilderungen der Rechtsfolgen. Zum anderen werden Verstöße, die mit einem Punkt bewertet werden, im Fahreignungsregister zweieinhalb Jahre, Verstöße, die eine Eintragung von zwei Punkten mit sich bringen, sogar fünf Jahre erfasst. Begeht man in dieser Zeit weitere Vergehen, werden diese regelmäßig aufgrund der Vorahndungen härter sanktioniert; so können aufgrund der Voreintragungen im Fahreignungsregister Fahrverbote verhängt werden, die bei „Ersttätern“ nicht angeordnet werden. Schnell kann es passieren, dass man wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens im Straßenverkehr Beschuldiger einer Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung ist oder dass man sich nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ausgesetzt sieht. Die Bereitschaft der Justiz, derartige Verfahren ohne Verurteilung beispielsweise gegen Auferlegung einer Geldzahlung einzustellen, setzt häufig eine „reine Weste“, also keine Eintragungen im Bundeszentral- und Fahreignungsregister, voraus. Gerade Personen, die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit auf ihren Führerschein angewiesen sind, sollten gegen jeden drohenden Punkt kämpfen!