Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fällen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Ob bei einer Hausdurchsuchung wegen Bestechung oder Bestechlichkeit, einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung oder Geldwäsche – wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Nachfolgend finden Sie einige Leistungen, die wir im Rahmen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts für Sie anbieten.

Unsere Leistungen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht:

  • Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
  • Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, Lieferanten- und Kreditbetrug, Untreu, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben)
  • Falsche Angaben, unrichtige Darstellung und Verletzung der Berichtspflicht gemäß Aktiengesetz und GmbH-Gesetz
  • Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch
  • Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
  • Einziehung und Verfall
  • Kapitalanlagebetrug
  • Insiderhandel
  • Betrug
  • Unterschlagung
  • Urkundenfälschung
  • Steuerhinterziehung, strafbefreiende Selbstanzeige
  • Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verbotener Gegenstände (Bannbruch)
  • Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
  • Steuerhehlerei
  • Wertzeichenfälschung
  • Steuerverkürzung
  • Umsatzsteuerstraftaten
  • Schwarzgeld
  • Geldwäsche
  • Nicht erklärte Kapitaleinkünfte im Ausland
  • Verjährung von Steuerdelikten
  • Verhalten bei Durchsuchungen im Rahmen von Steuerfahndungen

© LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

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